14%
Neu starten
Neu starten
Neu starten
Neu starten

Wo soll die Photovoltaikanlage errichtet werden?

Mit dieser Information machen wir uns vor dem Gespräch ein Bild über die Gegebenheiten vor Ort.

 
Neu starten

Fast geschafft!
Wer soll die Offerte erhalten?

Sie erhalten eine Vorabinformation per E-Mail
Wir kontaktieren Sie telefonisch zwecks Terminvereinbarung

Ihre Anfrage

Ablauf Ihrer Anfrage

Nach der Erfassung der Daten Ihrer Photovoltaik-Anlage wird sich einer unserer Experten mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unser Service ist 100 % kostenfrei und unverbindlich. Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre Vorteile bei ÖKOVOLT Schweiz

  • Angebot 100% kostenlos und unverbindlich

  • Schweizer Qualität, Standort Ostschweiz

  • Einfach und sicher

  • Mehr als 4’800 realisierte Photovoltaikanlagen

  • Über 20 Jahre Erfahrung

Ablauf Ihrer Anfrage

1. Ihre Anfrage

Wir sichten die Daten, die Sie uns via Konfigurator übersendet haben.

2. Erstkontakt

Ein Mitarbeiter meldet sich telefonisch, um den genauen Bedarf abzuklären und einen Termin bei Ihnen vor Ort zu vereinbaren.

3. Vermessung vor Ort

Wir vermessen das Dach ihrer Immobilie und erstellen ein 3D-Modell, welches als Grundlage für die Offerte dient.

4. Erstellung der Offerte

Unsere Profis erarbeiten eine massgeschneiderte, individuelle Offerte. Auf Wunsch inkludieren wir auch passende Förderungen.

5. Montage

Ihnen sagt unsere Offerte zu? Perfekt! Wir sorgen für eine termingerechte Montage zum Fixpreis.

6. Übergabe

Wir übergeben Ihnen die Photovoltaik-Anlage schlüsselfertig.

Auszug aus unseren Referenzen

Privatkunden

Gewerbekunden

*Ein Kredit über CHF 15’000 mit einem effektiven Jahreszins von 3% und einer Laufzeit von 10 Jahren ergibt für die ersten 12 Monate Gesamtkosten von CHF 1’738.10 und monatliche Raten von CHF 144.85 inklusive Amortisation, zuzüglich einmalige Grundgebühr von 5% des Kredits, entsprechend CHF 750. Zinssatz abhängig von Kundenbonität. Weitere Angebotsbedingungen auf Anfrage. Hinweis laut Gesetz: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).